In der Schwangerschaft
Ich begrüße es, wenn wir uns früh in der Schwangerschaft kennenlernen und ich Sie mehrmals schon vor der Geburt treffe, damit eine vertrauensvolle Basis entstehen kann. Bei unserem ersten Termin erhebe ich Ihre Daten und Ihre Vorgeschichte, erkläre Ihnen, wie wir die Betreuung gestalten können und wir klären Ihre individuellen Fragen und Anliegen. Im Verlauf der Schwangerschaft können Sie in die Hebammensprechstunde kommen. Auch für Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie sich gerne an mich wenden. Wenn Sie im Verlauf die Schwangerenvorsorge bei mir machen möchten, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung. Hier arbeite ich analog der Mutterschaftsrichtlinien. Dies alles wird von Ihrer Krankenkasse gezahlt.
Die Termine in der Schwangerschaft finden in der Regel bei Ihnen daheim statt. In seltenen Fällen und nach Absprache können sie auch in meiner Praxis (Buchschwabacher Str. 18, 90574 Roßtal) stattfinden. Bitte haben Sie zu den vereinbarten Terminen immer den Mutterpass und die Versichertenkarte zur Hand. Und schreiben Sie sich gerne Ihre Fragen vorab auf.
Nach der Geburt
Bitte informieren Sie mich frühzeitig über die Entlassung (per SMS), damit ich mein Arbeitspensum planen kann. Nach der Geburt betreue ich Sie und Ihr Kind im Wochenbett. In dieser für Sie neuen Zeit ist kompetente Begleitung wichtig. Am ersten Tag nach der Entlassung beginnen wir, gerne anfangs täglich, später in wöchentlichen Abständen. Normalerweise ziehe ich mich nach drei Monaten langsam aus der Familie zurück. Ich achte bei den Terminen auf das Wohlergehen von Mutter und Kind, berate zum Stillen oder der Flaschennahrung, behalte die Rückbildung der Gebärmutter und der schwangerschaftsbedingten Veränderungen im Auge, beobachte die Wundheilung, kontrolliere das kindliche Gewicht, erkläre die Nabelpflege und vieles mehr. Ich halte mich dabei überwiegend an die von den Krankenkassen veranschlagten 20-25 Minuten pro Hausbesuch. Nach Absprache können die Termine auch in meiner Praxis (Buchschwabacher Str. 18, 90574 Roßtal) stattfinden.
Stillende Frauen haben die gesamte Stillzeit bei Fragen oder Problemen Anspruch auf Hebammenbegleitung. Bis zu acht Beratungen (telefonisch oder mit Termin in der Praxis) sind nach dem Wochenbett noch möglich.
Nicht stillende Frauen können bis zum neunten Lebensmonat des Kindes die Unterstützung einer Hebamme nutzen, so zum Beispiel bei der Einführung der Beikost.
Beratung bei Fehlgeburten
Manchmal verabschiedet sich das Kind und es kommt zu einer Fehlgeburt. Frauen haben auch hier Anspruch auf Hebammenhilfe und diese wird von der Krankenkasse übernommen. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Begleitung und Informationen zu allen Behandlungswegen wünschen. Oft können Fehlgeburten ohne Risiko für die Frau von Hebammen begleitet und Interventionen (wie zum Beispiel eine Ausschabung) vermieden werden. Ziel ist die Gebärmutterschleimhaut unverletzt zu lassen, was für Folgeschwangerschaften von Vorteil ist.